Tasso warnt: Vorsicht bei Flugpatenschaften

Hattersheim, 21.07.2011 (profact) – Sehr viele Tierschützer engagieren sich gegen das Elend von Straßenhunden in Süd- und Südosteuropa. Dazu gehört nicht nur die aktive Hilfe vor Ort, sondern auch der Transport der üblicherweise schwachen oder kranken Tiere nach Deutschland. Hier werden sie aufgepäppelt und haben die Chance auf ein besseres Leben. Allerdings besitzen nicht alle Organisationen das Geld für die teure Reise. Auf Flughäfen in Ferienregionen sprechen deren örtliche Vertreter deshalb heimreisende Urlauber an und bitten um eine Flugpatenschaft. Der Hund tritt dann als Begleiter den Flug nach Deutschland an.
Solche Initiativen seien zwar lobens- und unterstützenswert, sagt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. im hessischen Hattersheim. Gleichzeitig gibt er zu aber zu bedenken, dass inzwischen auch Kriminelle diesen Weg des „Imports“ für sich entdeckt haben: „Dabei werden nahezu ausschließlich Welpen unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes angeboten. Auf dem Heimatflughafen warten dann die Handlanger der Hundehändler und verkaufen die Welpen über Inserate im Internet.“
McCreight bittet deshalb alle Flugpaten, sich vor Antritt der Rückreise über die Seriosität der Tierschutzorganisation zu informieren. „Lassen Sie sich Visitenkarten oder Briefe mit einer deutschen Telefonnummer zeigen, rufen Sie dann dort an und lassen sich die Aktion bestätigen“, rät der Tierschützer. Auf keinen Fall sollte man Welpen mitnehmen: „Deutsche Einreisebestimmungen verlangen eine Tollwutschutzimpfung, die erst bei Hunden im Alter ab drei Monaten möglich ist und mindestens drei Wochen zurückliegt.“ Dokumentiert werde diese Impfung im EU-Heimtierausweis, ohne den kein Hund innerhalb der EU reisen darf. Dies gelte auch für den Chip, dessen Nummer sich ebenfalls im Heimtierausweis befinden muss. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie z. B. aus der Türkei gilt die Ausweispflicht nicht, dafür muss hier die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch den so genannten Titer-Test (Antikörpertest) nachgewiesen werden.
„Hinzu kommen noch die Verordnungen für ‚gefährliche Hunderassen‘, die je nach Bundesland variieren“, so McCreight weiter. „Handelt es sich um einen dieser ‚Listenhunde‘, gibt es Probleme bei der Einreise. Liegen keine ordnungsmäßen Impfbescheinigungen vor, muss der gutgläubige Flugpate ohnehin die Kosten für Quarantäne und Nachimpfung tragen.“
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