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Allgemein:
Vermittlungsinformation
Fest steht, dass man sich nicht an den blumigen Werbeversprechungen der Hersteller oder den ansprechenden Verpackungen orientieren kann, da diese freiwillig sind und keinerlei Kontrollen unterliegen. Lediglich die Deklaration auf der Verpackung ist verbindlich, wenn es um die Beurteilung einer Futtersorte geht.
Die Zusammensetzung gibt Inhaltsstoffe nach Gewicht absteigend sortiert an.
Deklariert wird entweder in der offenen oder in der geschlossenen Deklaration.
In der offenen Deklaration wird jedes Fleisch, jedes Getreide und alle anderen Zutaten einzeln aufgeführt. In der geschlossenen Deklaration wird nach Art der Zutat zusammengefasst, also z. B. Weizen und Hafer zu Getreide.
Vorteil der offenen Deklaration ist, dass jede einzelne Zutat genannt wird und somit Art und Qualität transparent dargestellt werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass so verschleiert werden kann, dass Fleisch nicht der Hauptbestandteil des Futters ist. Würde man die einzelnen Getreidesorten zusammenfassen, stünden sie an erster Stelle in der Deklaration.
An dieser Stelle ein Hinweis darauf, dass im Extruder hergestelltes Trockenfutter grundsätzlich mindestens 40% Getreide enthalten muss. Der hohe Getreideanteil ist aufgrund der benötigten Stärke erforderlich, da die Pellets ansonsten auseinander fallen würden.
Hauptbestandteil des Futters sollte aber Fleisch sein, da Hunde tierisches Protein am besten verwerten können.
Eine weitere wichtige Informationsquelle auf der Verpackung sind die Angaben der Analyse:
Der Rohproteingehalt eines hochwertigen Futters sollte zwischen 18 – 24% liegen, der Fettanteil zwischen 8-13%, der Rohascheanteil zwischen 4 - 7% und der Rohfaseranteil zwischen 2 - 4%.
Ein Rohascheanteil unter 4% stellt keine ausreichende Mineralienversorgung dar. Anteile über 7% deuten entweder auf eine Verunreinigung des Futters hin oder sind auf eine Überdosierung von Mineralstoffen zurück zu führen, welche entweder eingelagert oder aufwändig entsorgt werden müssen - beides verursacht Schäden. Außerdem wirkt sich ein hoher Rohaschewert
nachteilig auf den Verdauungsprozess aus, da die Magensäure bevorzugt mit Basen, also Mineralien, reagiert und so zu wenig Magensäure für die Aufspaltung des restlichen Futters bleibt.
Um die Darmgesundheit zu sichern und Verstopfungen zu vermeiden, sollte ein Rohfaseranteil von 2% nicht unterschritten werden. Zu viel Rohfaser hingegen sorgt für eine zu schnelle Darmpassage des Futters, so dass Nährstoffe nicht mehr schnell genug aufgenommen werden können und die Verdaulichkeit des Futters sinkt.
(Quelle: hund-und-futter.de)
Zu bedenken ist außerdem, dass Mindest- (für Rohprotein und Rohfett) und Höchstwerte (für Rohasche und Rohfaser) angegeben werden. Die tatsächlichen Anteile können insofern viel höher oder niedriger sein, als die Angaben auf der Verpackung. Die vom Gesetzgeber zulässigen Toleranzen sind erheblich.
Sehr wichtig ist auch, aus welchem Material die prozentualen Analysewerte resultieren. Zum Beispiel kann der Proteingehalt in der Analyse auch durch Beigabe von minderwertigem Material, wie Geflügelfedern oder sogar Klärschlamm bestehen. Dann stimmen zwar die Werte, das Protein ist aber praktisch nicht verwertbar für das Tier. So konnte es auch passieren, dass die Stiftung Warentest eher schlechtes Futter mit „gut“ und „sehr gut“ bewertete. Die Stiftung Warentest bewertete die reinen Analysewerte, aber nicht woraus diese Werte resultierten.
Zudem besteht ein Unterschied zwischen Inhaltsstoffen und Zusatzstoffen. Zusatzstoffe müssen beigefügt werden, wenn die Analyse nicht die gewünschten Werte bringen würde, zum Beispiel wenn ein minderwertiger Proteinträger verwendet wurde. Eine lange Liste an Zusatzstoffen lässt also auf ein minderwertiges Futter schließen, zumal die Zusatzstoffe oft auch noch chemisch sind.
Achtung: Wenn ein Hersteller also damit wirbt, dass sein Produkt ohne Konservierungsstoffe hergestellt wurde, so muss man wissen, dass es durchaus sein kann, dass einer der Rohstoffe bereits vom Lieferanten mit eventuell giftigen Stoffen konserviert wurde. Die Deklarationspflicht für das Endprodukt erstreckt sich (leider) nicht auf die verarbeiteten Rohstoffe.