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Schächtung - Qualvoller Tod im Namen Gottes

Schächten, der qualvolle Tod im Namen Gottes

- und aus Feigheit der Politiker.

Der Schächtvorgang und was das für die Tiere bedeutet:

Beim Schächten- so wie es Juden und Moslems im allgemeinen verstehen - wird dem Tier bei vollem Bewußtsein und ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten, damit es durch Verbluten zu Tode kommt.

Willi Fackenheim, orthodoxer Jude, Häftling im Konzentrationslager Theresienstadt bis 1945, schrieb in einem Brief an den Bundespräsidenten Theodor Heuss:

“Der Kampf gegen das Schächten ist der Streit der Kulturen gegen die Barbarei.”

Ich habe schon vieles gesehen und erlebt. Bei diesen Aufnahmen ist es mir übel geworden. Was diese “religiösen” Bestien mit den Rindern machen, ist unaussprechlich, unerträglich. Es fehlen die Worte. Es ist für einen seelisch normal-gesunden Menschen unerträglich und er wird von diesen Aufnahmen noch lange verfolgt werden. Ihr sollt einfach wissen, dass es solche Dokumente gibt - für alle, die es immer noch nicht glauben.

Standbilder aus dem Video einer modernen, angeblich tierschonenden jüdischen Schächtung in EnglandDie Standbilder sollten ausreichen. Das Video dürfen sich wirklich nur die Hartgesottenen zumuten.

Firma Stolle beliefert Aldi und besitzt die Zertifizierung geschächtetes Hähnchenfleisch zu verkaufen.

Die Produkte werden mit dem sogenannten Halal Siegel versehen. Wie jedoch aus dem Schriftverkehr von Christina Kremer mit der Firma Stolle hervorgeht kennnzeichnet die Firma Stolle ihre Produkte nach Belieben mit dem Halal-Siegel, so dass Geflügel auch dann geschächtet sein kann, wenn es n i c h t gekennzeichnet ist.

Folglich können Sie bei Ihrem Einkauf bei Aldi nicht mehr sicher sein, ob das Hähnchen geschächtet worden ist oder nicht.

Ähnliches gilt für die Pizza Lahmacun:

Ist die ALDI-Pizza “Lahmacun” nun halal oder doch nicht? Die Firma Einhaus, Hersteller und Lieferant der türkischen Pizza, versicherte uns noch vor drei Wochen: “Das verwendete Rindfleisch ist Halal.” Sprich: von unbetäubt geschlachteten Tieren gewonnen. PI-Leser Christian F. fragte nochmal bei ALDI-SÜD nach und erhielt heute eine überraschende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 12.11.2007, ob das verwandte Rindfleisch auf der „Türkischen Pizza“ in unserem Sortiment den Halal Vorschriften entspricht, möchten wir wie folgt Stellung nehmen.

Das Unternehmen ALDI SÜD verkauft ausschließlich Fleischprodukte von Tieren, die entsprechend des Europäischen Tierschutzrechts geschlachtet worden sind: Für die Europäische Kommission beginnt der Tierschutz mit der Anerkennung des Tieres als fühlendes Wesen. Die Vorschriften der Gemeinschaft über Schlachtmethoden zielen darauf ab, den Tieren unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen. In diesem Sinne sind nur wissenschaftlich fundierte Tötungs- und Betäubungsmethoden zulässig, die sich auch in der Praxis bewährt haben.

Das Fleisch für das Produkt „Türkische Pizza“ stammt von Tieren, die alle in zertifizierten und kontrollierten Schlachtbetrieben zunächst betäubt und dann ausgeblutet werden. Die Methode des Schächtens wird zu keinem Zeitpunkt und für keines unserer Produkte angewandt.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weiter geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

ALDI SÜD-Einkauf

Weiß ALDI-SÜD also tatsächlich besser, was in der Pizza steckt, als die Firma, die sie herstellt? Denn deren Email-Antwort an PI vom 8.11.2007 lautete bekanntlich wie folgt:

Sehr geehrter Herr Herre,

wir sind der Produzent des Artikels “Türkische Pizza” Lahmacun, den Sie bei Ihrem Aldi-Besuch gesehen haben. Ihre Frage können wir mit Ja beantworten. Das verwendete Rindfleisch ist Halal.

Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. A. Holger O.
Einhaus GmbH Vertrieb

(Quelle: http://www.pi-news.net/2007/11/hat-aldi-sued-doch-ein-herz-fuer-tiere/)



Für diejenigen, die über den Schächtvorgang als solchen und die Qualen für die Tiere, die damit verbunden sind, nicht im einzelnen informiert sind, zitiert Christina Kremer an dieser Stelle Herrn Dr. med Werner Hartinger, Facharzt für Chirugie, der in einem Protestbrief an die Europäische Kommission folgendes geschrieben hat:

"Wenn die Schächtung am gefesselten und niedergeworfenen Tier, entsprechend den Vorschriften, durch einen Schnitt mit einem scharfen Messer vorgenommen wird, durchtrennt man zunächst die vordere Halshaut. Dann folgen die vorderen Halsmuskel, die Luftröhre und die Speiseröhre. Jeder Mediziner oder Anästhesist mit operativer Erfahrung weiss, wie schmerzempfindlich Luftröhre und Speiseröhre sind, besonders aber der betroffene Kehlkopf, deren Verletzung selbst bei tiefer Narkose noch zu schweren reflektorischen Atemstörungen und Kreislaufreaktionen führt. Danach werden die darunter und seitlich liegenden, mit spezifischer Sensitivität ausgestatteten beiden Halsschlagadern durchschnitten, die eine relevante Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben...

Daneben werden auch die Nervi accessori und der Vagus sowie das gesamte Sympathische Nervensystem und die das Zwerchfell motorisch versorgenden Nervi phrenici durchtrennt. Hierdurch kommt es zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, so daß das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch Atemnot erleidet. Diese Atemnot versucht es durch Hyperventilierung des knöchernen Thorax vergeblich zu kompensieren, was weitere Schmerzen verursacht und zu den schmerzhaft-angstvoll aufgerissenen Augen führt.

Durch die angst- und atemnotbedingten verstärkten Atemreaktionen wird das Blut und der aus der Speiseröhre austretende Mageninhalt in die Lungen aspiriert, was zu zusätzlichen schweren Erstickungsanfällen führt. Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die Gefässenden der vorderen Halsarterien, so dass regelmässig nachgeschnitten werden muß.

Und das bei vollem Bewußtsein des Tieres, weil beim Schächtschnitt die großen, das Gehirn versorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule ebenso wie das Rückenmark und die 12 Hirnnerven nicht durchtrennt sind und wegen der knöchernen Ummantelung auch nicht durchtrennt werden können. Diese noch intakten Gefäße versorgen über den an der Basis des Gehirns liegenden Circulus arteriosus weiterhin das ganze Gehirn noch ausreichend, so daß keine Bewußtlosigkeit eintritt.

Hängt man dann entsprechend den << Vorschriften >> das Tier noch an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge der noch ausreichenden Blutversorgung des Gehirns, des ortostatischen verstärkten Blutdruckes und des allgemein bekannten lebensrettenden physiologischen Phänomens, daß der blutende Organismus seine periphere Durchblutung zugunsten von Gehirn, Herz und Nieren bis auf Null reduziert, praktisch bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewußtsein. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert, bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu und musste durch den Bolzenschußapparat endgültig getötet werden."

Kommentar:

Wer jetzt glaubt, dass das Problem durch eine Kurzzeitbetäubung erledigt ist, dem sei gesagt, dass die Tiere n i c h t während des gesamten Schächtvorganges bewußtlos bleiben, sondern in der Regel nach dem Schächtschnitt wieder aufwachen und danach die ganze Qual vollständig durchleiden.

In der Schweiz, in Schweden, Norwegen, Island und Lichtenstein ist das Schächten verboten. Bis zur Wende war das übrigens auch in der DDR der Fall.

© Christina Kremer; www.FüralleTiere.de

Weitere Recherchen von Christina Kremer zu diesem Thema finden Sie auf ihrer Seite
www.füralleTiere.de -> Politiker -> Schächten- qualvoller Tod aus Feigheit der Politiker